Gesetzliche und finanzielle Grundlagen
Relevante Gesetze
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
Finanzierung
Relevante Gesetze
Grundgesetz (Burgerlijk Wetboek)
Hierin ist unter anderem die Volljährigkeit mit 18 Jahren geregelt. Es beschreibt die Aufgaben der Eltern gegenüber ihren Kindern: sie haben die Pflicht und das Recht, sich um ihre Kinder zu kümmern und sie zu erziehen.
Das niederländische Kabinett hat außerdem im Februar 2005 einem Gesetzesvorschlag von Justizminister Piet Hein Donner zugestimmt, wonach Eltern verpflichtet werden sollen, ihre Kinder ohne den Gebrauch mentaler oder physischer Gewalt bzw. jedwede andere herabwürdigende Behandlung großzuziehen. Dieses Gesetz soll zur Reduzierung von Kindesmisshandlung beitragen.
Jugendgesetz (Jeugdwet, 2015)
Seit Januar 2015 gibt es in den Niederlanden ein neues Jugendgesetzt. Es löste das Jugendgesetzt „Wet op de Jeugzorg“ von 2005 ab, das sich vor allem auf die Einrichtung zentraler Jugendhilfe-Büros (Bureau Jeugdzorg) in den 12 Provinzen stützte.
Das neue Jugendgesetz übertrug alle Zuständigkeiten im Bereich Jugendpolitik von der nationalen und regionalen auf die kommunale Ebene, so dass seit 2015 die Kommunen für die Kinder- und Jugendhilfe allein verantwortlich sind. Somit ist die Kinder- und Jugendhilfe in kommunaler Verantwortung näher an den Jugendlichen und kann die die Maßnahmen und Angebote besser auf die individuellen Bedürfnisse und die Situation vor Ort anzupassen.
Das neue Jugendgesetzt umfasst Jugendstrafrecht, Jugendschutz und Jugendrehabilitation sowie alle Dienstleistungen einschließlich weiterer Aspekte der Kinder- und Jugendbetreuung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (Versorgung Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen und Pflege geistig Behinderter). Das neue Jugendgesetzt beinhaltet auch die Stärkung der Jugendsozialarbeit in ihrer praktischen Arbeit vor Ort.
Sozialgesetz (Welzijnswet)
Es beschreibt die Zusammenhänge und Kooperationsebenen zwischen den nationalen, provinziellen und kommunalen Behörden bei der Umsetzung aller Regelungen und Gesetze im sozialen Bereich.
Gesetz zur Mitbestimmung im Bildungsbereich (Wet Medezeggenschap Onderwijs), seit 1992
Hierin wird die Position der Eltern und Erziehungsberechtigten im Bildungsbereich geregelt. Die Einrichtung von Mitbestimmungsorganen in Schulen ist Pflicht.
Strafgesetzbuch (Wetboek van Strafrecht en Wetboek van Strafverdeling)
Für Jugendliche ist hierin die Anordnung von Jugendhaft und die Zahlung von Geldstrafen relevant. Alternativen zu Haftstrafen sind nach diesem Gesetz erlaubt. Jugendliche können nach diesem Gesetz auch in geschlossenen Heimen untergebracht werden.
Arbeitsförderungsgesetz (Arbeidswet)
Jugendliche erreichen nach dem Arbeitsrecht die Volljährigkeit mit 23 Jahren. Bis zu diesem Alter ist ihnen vom Arbeitgeber ein Mindestgehalt zu zahlen. Dies wird vom Staat durch ein Minimumlohngesetz garantiert. Ab 15 Jahren wird ihnen vom Gesetz erlaubt, bezahlte Arbeit anzunehmen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Diese werden geregelt im Gesetz über die Arbeitszeiten (Arbeidstijdenwet) beziehungsweise in den weitergehenden Bestimmungen zur Kinderarbeit.
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung für Jugendliche (Jeugdwerkgarantieplan)
1991 wurde ein Gesetz verabschiedet, in dem Jugendlichen ein Arbeitsplatz auf Zeit garantiert wurde. Jugendlichen unter 21, die mindestens ein halbes Jahr arbeitslos gewesen sind, muss vom Staat ein befristeter Arbeitsplatz angeboten werden. Jungen Leuten zwischen 21 und 27 Jahren, die sechs Monate nach ihrer Ausbildung noch immer arbeitslos sind, muss ebenfalls eine solche Stelle angeboten werden. Auf diese Weise soll ihnen die Möglichkeit geboten werden, überhaupt Arbeitserfahrungen zu sammeln.
Jugendlichen, die sich weigern, einen angebotenen Job anzunehmen, wird die Sozialhilfe gekürzt.
Lehrpflichtgesetz (Leerplichtwet)
Jedes Kind ist ab dem ersten Schultag des Monats, der auf seinen fünften Geburtstag folgt, schulpflichtig. Die meisten Kinder gehen bereits freiwillig mit vier zur Schule. Die Schulpflicht endet am Ende des Schuljahres, in der die/der Schüler/in 16 Jahre alt wird oder in dem er/sie 12 volle Schuljahre absolviert hat. Bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) gilt eine Teilzeitschulpflicht an zwei Tagen der Woche.
Ausbildungsförderungsgesetz (Wet Studiefinanciering)
Studierende zwischen 18 und 27 Jahren erhalten in den Niederlanden ein Grundstipendium, das unabhängig vom Einkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten ist. Es ist an die Verpflichtung gebunden, das Studium in einer bestimmten Regelzeit erfolgreich abzuschließen und im ersten Jahr des Studiums eine bestimmte Punktzahl zu erreichen. Falls dies nicht geschieht, muss es zurückgezahlt werden.
Darüber hinaus sind weitere finanzielle Förderungsmöglichkeiten vorgesehen, die nur als verzinstes Darlehen ausgezahlt werden, zurückgezahlt werden müssen und abhängig vom Einkommen sind.
(Weitere Informationen zum Ausbildungsförderungsgesetz: http://www.ib-groep.nl)
Seit 1995 gibt es in den Niederlanden keine allgemeine Wehrpflicht und keinen Zivildienst mehr. Die Armee besteht nur noch aus Berufs- und Zeitsoldat/innen. Frauen können sich nur im Alter von 17bis 27 Jahren verpflichten.
Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
Was darf man in welchem Alter in den Niederlanden? | ||
mit 12 Jahren |
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mit 13 Jahren |
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mit 14 Jahren |
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mit 15 Jahren |
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mit 16 Jahren |
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mit 17 Jahren |
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mit 18 Jahren |
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mit 19 Jahren |
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mit 20 Jahren |
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mit 23 Jahren |
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mit 25 Jahren |
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Zum Schluss noch einige interessante Daten aus den Regelungen zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz in den Niederlanden (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz: Jugendschutz in Ferienländern, Berlin 2004, 64ff.):
- Bis 21 Jahre haben die Eltern die Pflicht, ihre Kinder zu unterstützen. Man wird bis 18 Jahre als Kind betrachtet.
- Vom Alter eines Neugeborenen an ist es Kindern und Jugendlichen gestattet, sich in Gaststätten und Restaurants aufzuhalten (auch ohne Begleitung Erwachsener).
- Man darf alkoholische Getränke zwar erst mit 16 (leichte) bzw. 18 Jahren (hochprozentigere) kaufen, doch es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen für deren Konsum!
Links
- Informationen zum Jugendgesetz von 2015 unter: http://www.nji.nl/Jeugdwet, http://wetten.overheid.nl/BWBR0034925/geldigheidsdatum_10-06-2015, Bureau Jeugdzorg Noord-Brabant: http://www.jeugdzorg-nb.nl/bjz.net?id=4206
- Informationen zum Kinder- und Jugendschutz in Europa der BAG Kinder- und Jugendschutz: http://www.protection-of-minors.eu/de/country/NL
- Wiki zu Kinderrechten in den Niederlanden: http://wiki.crin.org/mediawiki/index.php?title=Netherlands
- Jugendhilfebüro: http://www.jeugdzorgnederland.nl/
- Europäischer Jugendschutzatlas Niederlande der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz - http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/MDA12-Laender_einzeln/Jugendschutzbestimmungen_Niederlande.pdf
Finanzierung
Staatliche nationale Förderung
Im Rahmen des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden die finanziellen Mittel von der Regierung bereitgestellt, aber hauptsächlich auf der regionalen Ebene (Provinzen und größere Gemeinden) verwaltet und eingesetzt. Das Besondere dabei ist, dass die Fördermittel ressortübergreifend für alle Einrichtungen beziehungsweise Hilfen, die Kinder und Jugendliche betreffen, eingesetzt werden können, egal ob das Justiz- oder das Bildungsministerium zuständig ist.
(siehe Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit > Kinder- und jugendpolitische Strukturen > Kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte)
Private und sonstige Finanzierungsquellen
Es gibt in den Niederlanden eine ganze Reihe von öffentlichen und privaten Stiftungen, die zum Teil auch die Kinder- und Jugendhilfe fördern.
(siehe Aktionsfelder im Kinder und Jugendbereich > Kultur und Kreativität